Lassen sie sich von der Polizei nicht durch fadenscheinige Bemerkungen abwimmeln. Etwa dadurch, dass die Schadenshöhe nicht hoch genug sei oder der Ermittlungserfolg zu gering wäre. Die Polizei ist verpflichtet, ihre Anzeige entgegenzunehmen. Und zwar gilt das für jede x-beliebige Polizeidienststelle in Deutschland. Verweigert sich die Polizei trotzdem, dann reagieren sie bitte mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auf die Pflichtverweigerung. Erfahrungsgemäß reicht meistens schon die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, um den jeweiligen Polizisten zur Einhaltung seiner Dienstpflichten motivieren zu können.
Bestehen sie darauf, dass die Anzeige den Hinweis beinhaltet, dass es sich um eine rassistisch motivierte und politische Straftat handelt. Dieses Vorgehen sind sie sich und ihrer Ethnie schuldig. Es dient dem ehrlichen Kampf gegen Rassismus. Deutschenhass ist ein Verbrechen und sollte wenigstens in den politisch korrekten Statistiken des Bundesinnenministeriums einfließen, wenn er schon durch den deutschen Staat begünstigt und gefördert wird.
Dass die Motivation der Straftäter nicht im vermeintlichen Kampf gegen Nationalismus begründet ist - was die begangenen Straftaten weder rechtfertigen noch ungeschehen machen würde - verdeutlicht die Tatsache, dass sich die Straftaten allein gegen deutsche Symbole, nicht aber gegen nationale Symbole anderer Staaten richten. Bekennerschreiben in türkischer, albanischer oder ukrainischer Sprache sind ebenso wenig wie Straftaten gegen diese Symbole zu erwarten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen